Schulmodell

1. Modell ORS Stans

1.1 Kernklassen und Niveauklassen
1.2 Umstufungen in den Niveaufächern
1.3 Förder- und Stützkurse
1.4 Promotion
1.5 Elternkontakte
1.6 Absenzen

1.1 Kernklassen und Niveauklassen

Die Schüler und Schülerinnen werden in den Fächern Mathematik, Deutsch, Französisch und Englisch in Niveauklassen unterrichtet. Der Niveauunterricht berücksichtigt die unterschiedlichen Begabungen der einzelnen Schülerinnen und Schüler. Alle anderen Fächern werden in Kernklassen unterrichtet.

 


1.2 Umstufungen in den Niveaufächern

Ein Wechsel des Niveaufachs geschieht nach Absprache zwischen Eltern, Lehrpersonen und Schüler bzw. Schülerin.

Für einen Niveauwechsel gelten die kantonalen Bestimmungen.

Vom Niveau B ins Niveau A

Bei sehr guten Leistungen im Niveau B ist Mitte November oder nach Semesterende ein Niveauwechsel möglich. Die Schülerinnen und Schüler besuchen den Unterricht im Niveau A zunächst während einer Probephase von 8 bis 10 Wochen. Nach dieser Probephase wird über die Niveauzuteilung entschieden.

Vom Niveau A ins Niveau B

Ist eine Schülerin oder ein Schüler im Niveau A überfordert, kann in Absprache zwischen Eltern, Schülerin oder Schüler und Lehrperson ein Wechsel ins Niveau B erfolgen. Das Einverständnis der Eltern wird schriftlich festgehalten.

Ein Wechsel ins Niveau B findet statt, wenn nach einer ungenügenden Note in einem Semesterzeugnis in einer Probephase von 8 bis 10 Wochen ein Notendurchschnitt von 4.0 nicht erreicht wird.
Verbleibt die Schülerin bzw. der Schüler im Niveau A, erreicht aber im nächsten Semesterzeugnis erneut keine genügende Note, erfolgt der Wechsel ins Niveau B ohne Probephase.

1.3 Förder- und Stützkurse (Individuelle Förderung IF)

Während einer Wochenlektion finden Lernangebote für alle Schülerinnen und Schüler statt. Sie sind grundsätzlich freiwillig, es ist jedoch möglich, dass Lehrpersonen jemanden aufbieten können.
In den Stützkursen wird nachgearbeitet, nochmals erklärt, zusätzlich geübt.
Von Schülerinnen und Schülern, die einen Unterricht mit höheren Leistungsanforderungen anstreben, wird der Besuch der Förderkurse erwartet.

1.4 Promotion

In der Orientierungsschule gibt es vier Promotionsbereiche. Schülerinnen und Schüler, die am Ende des
2. Semesters eines Schuljahres in drei der vier Promotionsbereiche genügende Beurteilungen verweisen, steigen in die nächste Klasse auf.

 

Promotionsbereich Der Promotionsbereich ist erfüllt:
DEUTSCH eine genügende Beurteilung
FREMDSPRACHEN
Französisch
Englisch
in einer obligatorischen Fremdsprache eine genügende Beurteilung
MATHEMATIK
Arithmetik / Algebra
Geometrie
im Durchschnitt eine genügende Note
MENSCH UND UMWELT
Geografie / Geschichte
Naturlehre

im Durchschnitt eine genügende Note

Wer die Promotion nicht erreicht, wiederholt die Klasse.

1.5 Elternkontakte

1.5.1 Zusammenarbeit mit den Eltern

  • Elternmitarbeit in Form von Anregung, Unterstützung, Rückmeldung ist immer willkommen.
  • Bei einem Anliegen wenden Sie sich bitte zuerst an die direkt betroffenen Lehrperson und erst in einem zweiten Schritt an die Klassenlehrperson, in einem weiteren Schritt an die Leitung und die nächst höheren Instanzen.
  • Die Schülerinnen und Schüler besitzen ein Mitteilungsbüchlein, das dem Austausch von Informationen zwischen den Eltern/Erziehungsberechtigten und der Schule dient.

1.5.2 Elterngespräche

  • Jederzeit haben die Eltern die Möglichkeit von sich aus ein Gespräch zu verlangen.
  • Im Verlauf der Schulzeit in der Orientierungsschule werden mindestens zwei Gespräche zur Standortbestimmung angeboten. Die Gespräche bieten den Eltern die Möglichkeit, sich über die schulischen Leistungen und Entwicklungen ihres Kindes zu orientieren.

1.5.3 Elternabende

  • Informationsabende werden bei aktuellen Themen und besonderen Anlässen durchgeführt (z.B. Klassenlager, Berufswahl)

1.6 Absenzen

1.6.1 Vorgehen bei Krankheit

Telefonische Mitteilung:

  • direkt an die Klassenlehrperson
  • oder kurz vor 7.25 Uhr ins Lehrerzimmer Pestalozzi (041 618 62 20)
  • oder an die Schulzentrumsleitung (041 618 62 21 / ev. Band).


Die genesenen Schülerinnen und Schüler melden sich mit einer selbst verfassten Entschuldigung im Mitteilungsbüchlein – unterschrieben von den Eltern – bei allen Lehrkräften zurück, bei denen sie gefehlt haben. Das Entschuldigungsschreiben geben sie der Klassenlehrperson zur Einsicht ab.

1.6.2 Dispensgesuche

  • Ein Gesuch im Mitteilungsbüchlein um Dispens von bis zu einem Tag für Familienangelegenheiten kann die Klassenlehrperson einer Schülerin/einem Schüler bewilligen. Diese Regel gilt nicht vor Ferienbeginn!
  • Dispensgesuche für mehr als einen Tag müssen mindestens zwei Wochen vorher an die Schulzentrumsleitung gerichtet werden.

1.6.3 Dispens für den Sportunterricht

Bei einer Turndispens ab 2 Wochen muss ein Arztzeugnis beigebracht werden.
Schülerinnen und Schüler mit oder ohne Arztzeugnis, welche nicht mitturnen können, sind in der Regel während des Unterrichts anwesend.